Präambel 

Das Kunst- und Medienzentrum FRIEDA 23 steht Gruppen zur Verfügung, die sich im Sinne der Vielfalt, Toleranz und des Austauschs untereinander treffen wollen. Für kleine Treffen ohne Veranstaltungscharakter können die Sitzmöbel und Tische auf dem Außengelände und die DIELE im Gebäude ohne Voranmeldung genutzt werden. Diese Nutzungen müssen mit Rücksicht auf alle anderen Nutzer der FRIEDA 23 erfolgen. Sie sollten daher weder übermäßig lang noch zu raumfordernd ausfallen. Um ein respektvolles und kreatives Miteinander zu gewährleisten, bitten wir alle Nutzerinnen und Nutzer um Beachtung der nachfolgenden Hausordnung.

Ausübung des Hausrechts

Das Hausrecht wird ausgeübt durch die KARO AG (gemeinnützig), Friedrichstraße 23, 18057 Rostock und deren Vertreter, nachfolgend KARO AG genannt. 

Geltungsbereich

Geltungsbereich der Hausordnung sind die gemeinschaftlich genutzten Flächen der FRIEDA 23, Friedrichstraße 23, 18057 Rostock: Außengelände, Flure, Foyer, DIELE und Toiletten. 

Verschlusszeiten

Die Hintereingänge (Parkplatzseite) sind von 20 Uhr bis 6 Uhr verschlossen zu halten. Der Haupteingang schließt automatisch entsprechend der Öffnungszeiten. Das mechanische oder technische Verhindern des Verschließens aller Außentüren zu diesen Zeiten ist untersagt. 

Lärm

Der Geräuschpegel sollte außerhalb von genehmigten Veranstaltungen die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Die Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ist einzuhalten. Sollten behördliche Ausnahmegenehmigungen vorliegen, kann von der Nachtruhe abgewichen werden. 

Rauch- und Alkoholverbot

Das Rauchen, einschließlich E-Zigaretten, ist im gesamten Gebäude untersagt. Geraucht werden darf ausschließlich an den bereitgestellten Aschenbechern außerhalb des Gebäudes. Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Gelände verboten. Der Genuss von Alkohol im Gebäude und auf dem Grundstück ist ausschließlich im Rahmen genehmigter Veranstaltungen gestattet.

Grillen und offenes Feuer

Grillen und offenes Feuer, z.B. in Feuerschalen, sind nur bei Veranstaltungen und nach Rücksprache mit der KARO AG gestattet. 

Anschläge und Plakatierungen

Anschläge und Plakatierungen sind nur an dafür gekennzeichneten Anschlagflächen zulässig. Insbesondere an Fenstern und Türen sind keine Anschläge anzubringen. Die Mieter der FRIEDA 23 dürfen Anschläge und Plakatierungen an nicht genehmigten Flächen entfernen und entsorgen.

Müll und Abstellen von Gegenständen

Die öffentlichen Bereiche der FRIEDA 23 sind sauber zu halten. Müll ist in den dafür bereitgestellten Behältern im Foyerbereich und vor dem Haupteingang zu entsorgen. In den Fluren und Treppenhäusern dürfen keine Fahrzeuge wie Fahrräder oder Roller abgestellt werden. 

Sicherheit

Die Notausgänge sind jederzeit freizuhalten. Bei Alarm oder Notfällen ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Die im Gebäude aushängenden Brandschutzpläne sind zu beachten. 

Durchsetzung des Hausrechts

Die Mieter der FRIEDA 23 und ihre Vertreter sind befugt, das Hausrecht durchzusetzen. Sie können Personen des Geländes verweisen, wenn sie die Sicherheit des Gebäudes oder seiner Besucher gefährdet sehen oder Verhalten, das im Widerspruch zu dieser Hausordnung steht, feststellen. Sie sind befugt, ein Hausverbot auszusprechen

Parkplatznutzung

Das Parken auf dem Gelände ist den Besuchern von Veranstaltungen in der FRIEDA 23 und Mitarbeitern, Honorarkräften und Ehrenamtlichen vorbehalten. Unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters abgeschleppt. Für das Carsharing von MOIN. ist ein dauerhafter Stellplatz eingerichtet. 

Fundsachen

Fundsachen können bei allen Mitarbeitern der FRIEDA 23 abgegeben werden. Sie werden im Kino hinterlegt und können zu den Öffnungszeiten des li.wu. in der FRIEDA 23 abgeholt werden. 

Weitere Hinweise

Die Nutzungshinweise für die DIELE sind zu beachten: https://frieda23.de/willkommen-in-der-diele/